Mietwagen günstig mieten
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Mietwagen ohne Selbstbeteiligung - für ein entspanntes Urlaubsvergnügen

Auto günstig mieten

Sie haben sich für einen Mietwagen entschieden, um Ihre Heimat oder ein fremdes Land ganz individuell zu erfahren? Mit einem Leihwagen genießen Sie zahlreiche Vorteile und Annehmlichkeiten. Sie können Ihr persönliches Traumziel und viele weitere interessante Ecken eines Landes ganz bequem auf eigene Faust erkunden. Mit einem Mietwagen sind Sie flexibel und völlig unabhängig von teuren Taxigebühren und langen Wartezeiten auf öffentliche Verkehrsmittel. Soweit so gut! Falls Sie noch in Sorge sind, was bei einem Unfall, bei Diebstahl oder der Beschädigung des Fahrzeugs auf Sie zukommen mag, bieten wir Ihnen die perfekte und sorgenfreie Lösung: Erfahren Sie hier alles über unsere Konditionen zu Mietwagen ohne Selbstbeteiligung!

Was müssen Sie zum Thema Mietwagen ohne Selbstbeteiligung wissen?

Niemand denkt gerne an ein unerwartetes und unangenehmes Ereignis. Tritt nun wider Erwarten doch der Schadensfall mit Ihrem Mietwagen ein, bezahlen Sie keine Selbstbeteiligung. In einigen Ländern gibt es besondere Mietbedingungen, in denen lokal eine Selbstbeteiligung auf die Vollkaskoversicherung und die KFZ-Diebstahlversicherung erhoben wird. Sollten Sie nun wirklich einen Schaden haben, wird der vereinbarte Selbstbeteiligungsbetrag vor Ort fällig. Diesen Betrag können Sie nach Ihrer Rückkehr einfach von uns zurückfordern. Wir überweisen Ihnen den Betrag auf das von Ihnen gewünschte Konto. Durch die Erstattung gilt sogar im Schadensfall: Sie fahren Ihren Mietwagen ohne Selbstbeteiligung.

Was ist im Schadensfall zu beachten?

Um in den Genuss dieser Erstattung zu kommen, müssen Sie als Kunde im Falle eines Unfalls, Fahrzeugdiebstahls oder sonstigen Schadens am Mietfahrzeug einige Pflichten erfüllen:

  • Benachrichtigen Sie unverzüglich das Büro des Fahrzeugflottenanbieters am Zielort über das Schadensereignis und dessen Umstände.
  • Bei einem Unfall mit Unfallgegner oder einem Diebstahl des Fahrzeugs, sind Sie verpflichtet, den Schaden von der Polizei protokollieren und einen Polizeibericht anfertigen zu lassen. Der Polizeibericht ist uns dann unverzüglich vorzulegen.
  • Danach muss von Ihnen oder einem Zeugen des Unfalls ein Schadensbericht erstellt werden (am besten mit Fotos). Dieser Bericht muss vom Fahrzeugflottenanbieter am Zielort und von Ihnen unterzeichnet werden. Zusammen mit einer Kopie des (Haupt-) Mietvertrags zwischen uns und dem Fahrzeugflottenanbieter am Zielort ist uns der Schadensbericht unverzüglich vorzulegen.
  • Auf gesonderte Anfrage müssen Sie uns noch schriftlich bestätigen, dass gegen Sie wegen des Schadens am Mietwagen kein Verfahren im Zusammenhang mit der Begehung einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit eingeleitet wurden.

Gibt es Ausschlüsse in den Konditionen zum Mietwagen ohne Selbstbeteiligung?

Bei Schäden, die durch Missachtung der Regelungen im (Haupt-) Mietvertrag des Fahrzeugflottenanbieters am Zielort entstehen, wird Ihnen die einbehaltene Kaution in Rechnung gestellt. Details hierzu finden Sie in Ziffer 6 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Also, worauf warten Sie noch – Ihr Traumurlaub kann beginnen!



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